Die fünf Kriterien eines guten Praxis-IT-Dienstleisters
Es gibt viele IT-Dienstleister, die Arztpraxen betreuen. Nicht viele davon verstehen, wie eine Arztpraxis tatsächlich funktioniert. Der Unterschied wird im ersten Problemfall sichtbar.
Kriterium 1: Er kennt Ihre Systeme, nicht nur Computer im Allgemeinen
Medistar, Turbomed, iSynet, Z1, Nephro7, Indication, TDMS von Fresenius Medical Care: das sind die Systeme, in denen die Daten Ihrer Patientinnen und Patienten stecken. Wer diese Namen nicht kennt oder nachfragen muss, hat noch keine Arztpraxis wirklich betreut. Gleiches gilt für TI-Konnektor, SMC-B-Karten, KIM-Adressen und die spezifischen Anforderungen der Telematikinfrastruktur.
Fachpraxen haben zusätzliche Anforderungen: Dialysegeräte, die per GDT ans PVS angebunden sind. Kardiologie-Systeme mit eigenen Archiven. OP-Zentren mit Anästhesie-Software. Wer diese Systeme nicht kennt, lernt auf Ihre Kosten.
Kriterium 2: Er ist ohne Ticket-System erreichbar
Wenn das PVS nicht startet und in 20 Minuten die Sprechstunde beginnt, rufen Sie an. Kein Formular, keine E-Mail, kein Ticket, das in zwei Stunden bearbeitet wird. Sie brauchen einen Menschen, der abhebt und sofort helfen kann.
Das heißt nicht, dass ein IT-Dienstleister kein Ticket-System verwenden darf. Interne Nachverfolgung ist sinnvoll. Aber für den ersten Kontakt bei einem Problem muss eine Telefonnummer existieren, die jemand abnimmt.
Kriterium 3: Er rechnet planbar ab
Stundensatz-Modelle sind für eine Arztpraxis schwer zu kalkulieren. Wenn ein Update vier Stunden dauert und das Dreifache kostet, was es sollte, ist das eine Rechnung, auf die Sie nicht vorbereitet waren.
Ein Pauschalmodell (auch Flatrate-Modell genannt) gibt Ihnen Planungssicherheit: ein fester Monatsbetrag, egal wie viele Anfragen anfallen. Das bedeutet auch, dass ein guter Dienstleister ein Eigeninteresse daran hat, Ihre IT stabil zu halten, weil er bei jedem Einsatz mehr aufwendet, ohne mehr zu verdienen.
Kriterium 4: Er dokumentiert vollständig
Was ein IT-Dienstleister einrichtet, muss dokumentiert sein: IP-Adressen, Konfigurationen, Zugangsdaten, Lizenzen, Netzwerkplan, §75b-Dokumente. Wenn der Techniker, der Ihre Praxis kennt, krank wird oder das Unternehmen verlässt, muss ein Kollege dieselbe Arbeit fortführen können, ohne von vorne anzufangen.
Dokumentation ist auch Ihr Sicherheitsnetz beim Wechsel. Wer keine Dokumentation liefert, hat entweder keine oder hält sie als Druckmittel zurück. Beides ist kein gutes Zeichen.
Kriterium 5: Er ist regional präsent
Vieles lässt sich per Remote lösen. Manches nicht. Ein Konnektor, der nach drei Neustarts noch offline ist. Eine neue Workstation, die physisch eingerichtet werden muss. Ein Netzwerkproblem, das sich nur mit einem Kabelprüfgerät vor Ort diagnostizieren lässt.
Für Praxen in der Metropolregion Rhein-Neckar und im Rhein-Main-Raum ist ITCC in Speyer und Wiesbaden vor Ort. Das ist keine Marketing-Aussage, das ist ein praktischer Faktor bei der nächsten dringenden Anfrage.
Warnsignale, die für einen Wechsel sprechen
| Kein Grund zur Sorge | Warnzeichen, die Sie ernst nehmen sollten |
|---|---|
Pro
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Contra
|
Ein einzelnes Warnsignal ist kein Kündigungsgrund. Mehrere zusammen, die sich wiederholen, sind es.
Was Sie im Vertrag prüfen sollten
Nicht jeder Betreuungsvertrag ist gleich. Diese Punkte gehören klar definiert:
Leistungsumfang: Was ist im Pauschalpreis enthalten? Nur Remote-Support? Auch Vor-Ort-Einsätze? Hardware-Tausch? Updates? Alles, was nicht explizit drinsteht, ist nicht automatisch enthalten.
Reaktionszeiten: Für kritische Ausfälle und für normale Anfragen getrennt. Kritisch bedeutet: PVS-Ausfall, Konnektor offline, keine Netzwerkverbindung. Normal bedeutet: Drucker hängt, eine Arbeitsstation hat einen Fehler.
Datenschutz: Ein AVV nach Art. 28 DSGVO muss Teil des Vertrags sein. Wenn er fehlt, ist die IT-Betreuung datenschutzrechtlich nicht korrekt geregelt. Das ist kein Detail, das ist Pflicht.
Kündigungsfrist und Übergabe: Wie lange ist die Kündigungsfrist? Was passiert am Vertragsende? Ist die vollständige Übergabe aller Dokumentation zugesagt?
Eigentum an Lizenzen und Konfigurationen: Wem gehören die Software-Lizenzen, die während der Betreuung beschafft wurden? Wer hat die Konfigurationshoheit über Router und Server?
Quelle: Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)DSGVO Art. 28: Anforderungen an den Auftragsverarbeitungsvertrag.
Wie sich die Zusammenarbeit jährlich bewerten lässt
Eine jährliche Bewertung verhindert, dass sich schleichende Qualitätsverluste unbemerkt ansammeln. Das muss kein großer Prozess sein. Fünf Fragen reichen:
- War mein Ansprechpartner erreichbar, wenn ich ihn gebraucht habe?
- Wurden Probleme innerhalb der vereinbarten Reaktionszeit gelöst?
- Ist meine §75b-Dokumentation aktuell?
- Wann wurde zuletzt ein Backup-Restore getestet?
- Gibt es offene Punkte, die seit mehr als drei Monaten warten?
Wer alle fünf Fragen mit Ja beantworten kann, hat eine funktionierende Zusammenarbeit. Wer bei zwei oder mehr zögert, sollte das Gespräch mit dem Dienstleister suchen, entweder um die Situation zu klären oder um festzustellen, dass ein Wechsel sinnvoll ist.
Warum Spezialisierung auf Medizin den Unterschied macht
Ein allgemeiner IT-Dienstleister kann Windows installieren, ein Netz aufbauen und einen Drucker anschließen. Das kann ein Praxis-IT-Dienstleister auch. Aber er weiß zusätzlich, was passiert, wenn das PVS-Update die GDT-Schnittstelle zur Laboranbindung verändert. Er weiß, dass ein TI-Konnektor-Neustart in einer bestimmten Reihenfolge passieren muss. Er weiß, welche §75b-Anforderungen für eine nephrologische Schwerpunktpraxis mit Dialyse gelten.
ITCC betreut seit 2016 über 50 medizinische Einrichtungen, mit Schwerpunkt auf Fachärzte in Nephrologie, Dialyse, Kardiologie und Augenmedizin, sowie OP- und Tageskliniken. Andreas Englert arbeitet seit über 20 Jahren in diesem Bereich. Das Wissen kommt nicht aus einem Handbuch, es kommt aus der täglichen Arbeit in Praxen, die dieselben Systeme und dieselben Anforderungen haben wie Ihre.
Häufige Fragen
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