Spezialfälle

IT für die HNO-Praxis: Audiometrie, Endoskopie und Videostroboskopie ohne Medienbruch ins PVS bringen

Wie HNO-Praxen Audiometrie, Endoskopie und Videostroboskopie per GDT und DICOM ohne Doppeldokumentation ans PVS anbinden. Standards, Fristen, Kosten.

Aktualisiert am 12.09.2026Lesezeit 13 Min.

Im Hörraum läuft die Audiometrie, im Sprechzimmer sitzt das Endoskop mit der Kamera, und für die heisere Stimme kommt die Videostroboskopie dazu. Drei Gerätewelten, drei Datenformate, und am Ende landet erstaunlich viel davon von Hand in der Patientenakte: abgetippte Hörschwellen, über den USB-Stick kopierte Bilder, ein Videoclip, der auf dem Geräte-PC liegen bleibt. Jeder dieser Handgriffe kostet Zeit und ist eine mögliche Fehlerquelle.

Genau hier entscheidet sich, ob die IT für die HNO-Praxis funktioniert. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie Audiometrie, Endoskopie und Videostroboskopie so ans Praxisverwaltungssystem (PVS) anbinden, dass Werte, Bilder und Videos ohne Medienbruch und ohne Doppeleingabe beim richtigen Patienten landen, welche Standards dafür zuständig sind und welche Aufbewahrungsfristen und Speicherfragen Sie dabei im Blick behalten müssen.

Was die Geräteanbindung in der HNO-Praxis leisten muss

Die Geräteanbindung muss drei Dinge sicherstellen: dass der Untersuchungsauftrag mit den Patientenstammdaten automatisch ans Gerät geht, dass Befund und Aufnahme automatisch zurück in die richtige Akte kommen, und dass große Bild- und Videodaten sauber und revisionssicher abgelegt werden. Wo das fehlt, entstehen Doppeldokumentation, Zuordnungsfehler und Dokumentationslücken.

Diese drei Aufgaben hängen zusammen. Ein Gerät, das den Auftrag bekommt, aber den Befund nicht zurückspielt, spart nur die halbe Arbeit. Ein Befund, der zurückkommt, aber falsch zugeordnet wird, ist schlimmer als gar keine Anbindung, weil der Fehler unbemerkt bleibt. Und die beste Zuordnung nützt nichts, wenn die Videos danach auf einem Gerät-PC liegen, den kein Backup erreicht. Der Rest dieses Beitrags geht die Ebenen der Reihe nach durch: die Gerätewelten, den Standard GDT, die Rolle von DICOM, den Speicherfall Videostroboskopie und die Fristen.

Warum das Thema in der HNO besonders zählt

Die HNO-Praxis ist eine der messwert- und bildintensivsten Fachrichtungen überhaupt, und die Nachfrage wächst mit der alternden Bevölkerung. Hörprobleme sind in Deutschland weit verbreitet, längst nicht jeder Betroffene ist versorgt, und jede Untersuchung erzeugt Dokumentation, die sauber in die Akte muss. Das macht eine funktionierende Geräteanbindung zu einem echten Effizienzhebel.

Wie groß das Feld ist, zeigen die Zahlen. Nach einer Auswertung des Robert Koch-Instituts auf Basis der Studie GEDA 2019/2020 berichten 32,5 Prozent der Erwachsenen in Deutschland über Hörbeeinträchtigungen, also fast jeder Dritte, während nur 5,4 Prozent ein Hörgerät tragen. Bei den über 80-Jährigen ist rund jeder Zweite betroffen. Der Deutsche Schwerhörigenbund schätzte bereits für 2018 rund 15,7 Millionen hörbeeinträchtigte Menschen ab 14 Jahren. Für die HNO-Praxis bedeutet das viele Audiometrien, viele Verlaufskontrollen und viel Dokumentation, die ohne Doppelarbeit ins PVS fließen muss.

Quelle: Robert Koch-Institut, Journal of Health Monitoring: Prävalenzen von Hörbeeinträchtigungen bei Erwachsenen (GEDA 2019/2020), 32,5 Prozent berichten HörproblemeStand: 2026-09-07, Datenbasis GEDA 2019/2020.

Quelle: Deutscher Schwerhörigenbund e.V.: Statistiken zur Schwerhörigkeit, rund 15,7 Millionen Betroffene ab 14 Jahren (2018)Stand: 2026-09-07.

Die drei Gerätewelten: Audiometrie, Endoskopie, Videostroboskopie

Audiometrie, Endoskopie und Videostroboskopie erzeugen sehr unterschiedliche Daten, und das bestimmt, wie sie angebunden werden. Die Audiometrie liefert Kurven und Messwerte, die Endoskopie Bilder plus kurze Clips, die Videostroboskopie längere Full-HD-Videos. Ein einheitliches Anbindungsrezept gibt es deshalb nicht, wohl aber einen gemeinsamen Nenner.

Die Audiometrie umfasst mehrere Verfahren: Reinton- und Sprachaudiometrie, Tympanometrie und Impedanzmessung, otoakustische Emissionen (OAE) und die Hirnstammaudiometrie (BERA). Datenseitig sind das Kurven und Zahlenwerte, meist als Audiogramm oder als strukturiertes Wertepaket. Diese Daten gehören als Befund oder als strukturierte Werte in die Akte, ihre Zuordnung zum richtigen Patienten und Ohr ist die eigentliche Aufgabe. Genau hier spielt GDT seine Stärke aus.

Die Endoskopie von Nase, Nasennebenhöhlen, Rachen und Kehlkopf erzeugt Bilder und kurze Videosequenzen über eine Kamera. Manche Systeme speichern JPEG oder ein Herstellerformat, andere liefern nativ DICOM. Hier kommt zur Zuordnung die Frage dazu, wohin die wachsende Bildmenge kommt und wie das Backup sie mitnimmt.

Die Videostroboskopie dokumentiert die Schwingung der Stimmlippen in Zeitlupe und ist damit der Datenintensivste der drei. Ein Full-HD-Clip ist ein Vielfaches eines Endoskopie-Standbildes, und über Jahre wird daraus ein erheblicher Bestand. Diese Videos gehören in eine Ablage, die auf Volumen ausgelegt ist und die eigenen Fristen der Patientenakte technisch sicher einhält. Dazu weiter unten mehr.

GDT: der Standard, der den Medienbruch schließt

Der Standard, der Medizingeräte in Deutschland ans PVS koppelt, heißt GDT (Gerätedatentransfer). Er gehört zur xDT-Familie zusammen mit LDT für Labordaten und BDT für Behandlungsdaten und wird vom Qualitätsring Medizinische Software (QMS) in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gepflegt. Nahezu alle ambulanten Medizingeräte, vom Audiometer bis zum Endoskopie-Arbeitsplatz, sprechen GDT.

GDT arbeitet bidirektional. Vom PVS geht ein Auftragssatz mit den Patientenstammdaten ans Gerät, sodass die MFA am Audiometer oder am Endoskopie-PC nicht Name und Geburtsdatum neu eintippt. Nach der Untersuchung schickt das Gerät einen Befundsatz zurück, der automatisch der richtigen Person und der richtigen Untersuchung zugeordnet wird. Der Austausch läuft über standardisierte Textdateien und macht die fehleranfällige Mehrfacheingabe überflüssig. Genau das ist die Abschaffung des Medienbruchs.

Der Standard wird aktiv weiterentwickelt. Seit März 2024 liegt GDT in der grundlegend überarbeiteten Version GDT 3.5 vor, frei verfügbar über die QMS-Website. Die neue Version bringt einen Objektkatalog mit Informationsobjekten, eine Harmonisierung mit dem Laborstandard LDT und dokumentierte Best-Practice-Abläufe, was die Umsetzung für Softwarehersteller vereinfachen soll. Für die Praxis heißt das vor allem: GDT ist kein Auslaufmodell, sondern der etablierte und gepflegte Weg.

Quelle: QMS Qualitätsring Medizinische Software: GDT-Schnittstelle (Gerätedatentransfer, xDT-Familie)Stand: 2026-09-07, GDT 3.5 seit März 2024 verfügbar.

Quelle: BSI IT-Grundschutz-KompendiumBSI IT-Grundschutz: Bausteine für medizinische Geräte, Schnittstellen und Netzsegmentierung.

GDT und DICOM: wer transportiert was

GDT und DICOM sind kein Entweder-oder, sie erledigen verschiedene Aufgaben. GDT transportiert den Untersuchungsauftrag und den Befund inklusive der Zuordnung zum Patienten, ist aber nicht dafür gemacht, große Bild- und Videodaten zu bewegen. DICOM ist der internationale Standard für medizinische Bilder und archiviert sie geräteübergreifend in einem Bildarchiv (PACS), und moderne Systeme legen darin auch Videosequenzen ab.

In der Praxis sieht die Arbeitsteilung meist so aus: GDT übergibt dem Endoskopie- oder Videostroboskopie-Arbeitsplatz den Auftrag mit den Stammdaten und meldet zurück, dass eine Untersuchung stattgefunden hat, samt Verweis auf die Aufnahme. Das eigentliche Bild oder Video wandert per DICOM in das Bildarchiv, von wo es aus der Akte heraus aufgerufen wird. Bei der Audiometrie reicht GDT dagegen fast immer allein, weil dort nur Werte und Kurven anfallen. So bleibt das PVS schlank, und die großen Dateien liegen dort, wo sie hingehören.

GDT (Gerätedatentransfer)DICOM / PACS
Pro
  • Deutscher Standard des QMS, von fast allen Geräten und PVS unterstützt
  • Überträgt Auftrag mit Stammdaten und Befund mit sicherer Zuordnung
  • Ideal für Audiometrie-Werte, Hörkurven und Befunddokumente
  • Schließt den Medienbruch bei der Dateneingabe
Pro
  • Internationaler Standard für medizinische Bilder und Videos
  • Gute Ablage für Endoskopie-Bilder und Videostroboskopie
  • Geräte- und standortübergreifende Archivierung
  • Etablierter Austausch mit Kliniken und Zuweisern
Contra
  • Nicht für den Transport großer Bild- und Videomengen gedacht
  • Konfiguration je nach Geräte- und PVS-Version unterschiedlich
  • Bei Updates auf Versionskompatibilität achten
Contra
  • Höherer Einrichtungs- und Pflegeaufwand als reine PVS-Ablage
  • Für die kleine Praxis mit einer Kamera oft überdimensioniert
  • Braucht eine saubere Kopplung zur PVS-Akte

Für die typische HNO-Einzelpraxis mit Audiometrie und einer Endoskopie-Kamera reicht häufig GDT plus eine saubere Bildablage im PVS. Sobald die Videostroboskopie regelmäßig läuft, mehrere bildgebende Arbeitsplätze im Haus stehen oder mehrere Standorte auf denselben Bestand zugreifen, wird ein DICOM-Archiv zum sinnvollen Zentrum. Welche Kombination die richtige ist, klärt sich an Ihrem konkreten Gerätepark, nicht am Prinzip.

Warum die Videostroboskopie ein Speicherfall ist

Die Videostroboskopie ist der aufwendigste Teil, weil sie viel Datenvolumen erzeugt. Sie dokumentiert die Stimmlippenschwingung in Zeitlupe, oft in Full-HD, und aus jeder Untersuchung wird ein Videoclip statt eines einzelnen Bildes. Über Jahre summiert sich das zu einem Bestand, der Speicher, Backup und Aufbewahrung anders belastet als reine Befunddaten.

Der Effekt ist leicht zu unterschätzen. Ein Audiogramm ist ein paar Kilobyte, ein Endoskopie-Standbild einige Megabyte, ein Full-HD-Videoclip schnell ein Vielfaches davon, je nach Länge und Kompression. Bei regelmäßigem Betrieb entsteht daraus über zehn Jahre ein Bestand, der auf einer PVS-Datenbank nichts zu suchen hat, weil er sie ausbremst. Deshalb gehören diese Videos auf einen eigenen, erweiterbaren Speicher, dessen Füllstand überwacht wird, damit er nicht im laufenden Betrieb volläuft.

Dazu kommt die Verfügbarkeit über lange Zeiträume. Videostroboskopie-Aufnahmen sind Teil der Patientenakte und müssen entsprechend lange lesbar und zugeordnet bleiben. Das gelingt nur, wenn das Format offen genug ist, das Backup mit den großen Dateien umgeht und ein späterer Geräte- oder PVS-Wechsel die Kette nicht reißt. Genau an dieser Stelle scheitern improvisierte Lösungen, bei denen die Videos jahrelang unbemerkt auf einem einzelnen Geräte-PC liegen.

Aufbewahrung: welche Frist für welche Aufnahme

Für HNO-Befunde, Bilder und Videos gilt zunächst die allgemeine Aufbewahrungspflicht der Patientenakte, und die ist bei der IT-Planung entscheidend. Audiometrie-Befunde, Endoskopie-Bilder und Videostroboskopie-Aufnahmen sind Teil der Behandlungsdokumentation und müssen entsprechend lange verfügbar bleiben. Die Ablage muss diese Anforderung technisch sicher einhalten.

Konkret: Nach § 630f BGB ist die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht andere Vorschriften längere Fristen vorsehen. Bei Minderjährigen beginnt die Frist praktisch erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit, sodass die Unterlagen deutlich länger vorzuhalten sind. Weil zivilrechtliche Schadensersatzansprüche erst nach bis zu 30 Jahren verjähren, empfehlen Ärztekammern im Zweifel eine längere Aufbewahrung wichtiger Aufzeichnungen.

Für die IT heißt das: Die Bild- und Videoablage muss unveränderbar, lesbar und dem richtigen Patienten zugeordnet über sehr lange Zeiträume verfügbar bleiben. Das betrifft die kleine Audiogramm-Datei genauso wie den großen Stroboskopie-Clip, nur dass Letzterer die Speicher- und Backup-Planung stärker fordert. Ein Geräte- oder PVS-Wechsel darf diese Kette nicht reißen.

Quelle: § 630f BGB (Dokumentation der Behandlung, Aufbewahrung der Patientenakte für zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung)Stand: 2026-09-07.

Quelle: KBV IT-Sicherheitsrichtlinie (§390 SGB V, ehemals §75b)KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V: Anforderungen an Datensicherung, Verschlüsselung und Zugriffsschutz in der Praxis.

In sechs Schritten ohne Medienbruch ins PVS

Der Weg vom Gerät in die revisionssichere Akte lässt sich in klare Schritte gliedern. Entscheidend ist, dass die Struktur vor der ersten Untersuchung steht und nicht nachträglich improvisiert wird. Diese Schritte sind das Grundgerüst, das ITCC gemeinsam mit der Praxis einrichtet, unabhängig davon, ob ein oder mehrere Geräte anzubinden sind.

  1. Geräte, Formate und Schnittstellen erfassen
    Zuerst wird festgehalten, welche Geräte im Einsatz sind (Audiometrie, Tympanometrie, Endoskopie-Kamera, Videostroboskopie) und in welchen Formaten und über welche Schnittstellen sie liefern. Das bestimmt, ob GDT allein reicht oder ob zusätzlich DICOM und ein Bildarchiv nötig sind.
  2. GDT-Anbindung einrichten und testen
    Die GDT-Kopplung wird so konfiguriert, dass der Auftrag mit den Stammdaten automatisch ans Gerät geht und der Befund automatisch in die richtige Akte zurückkommt. Erst nach einem erfolgreichen Testlauf mit Echtdaten gilt die Anbindung als abgenommen.
  3. Bild- und Videoweg über DICOM oder PVS-Ablage klären
    Für Endoskopie und Videostroboskopie wird festgelegt, wohin Bilder und Videos wandern: in ein DICOM-Archiv oder in die Dokumentenablage des PVS. Ziel ist, dass jede Aufnahme aus der Akte heraus aufrufbar ist, ohne dass jemand Ordner von Hand kopiert.
  4. Speicher und Wachstum planen
    Video- und Bilddaten kommen auf einen eigenen, erweiterbaren Speicher, getrennt von der PVS-Datenbank. Der Füllstand wird überwacht, damit rechtzeitig erweitert wird, statt dass der Speicher im Betrieb volläuft und die Praxis ausbremst. Für die Videostroboskopie wird der zu erwartende Volumenzuwachs mit einkalkuliert.
  5. Aufbewahrung und Fristen technisch abbilden
    Die Ablage wird so eingerichtet, dass die Frist der Patientenakte nach § 630f BGB technisch sicher eingehalten wird, unveränderbar und protokolliert. Bei minderjährigen Patienten wird die längere Vorhaltung berücksichtigt, damit die Ablage einer Prüfung standhält.
  6. Im Systempass dokumentieren
    Geräte, Schnittstellenversionen, Bild- und Videowege und Aufbewahrungsregeln werden im Systempass der Praxis festgehalten. Damit ist bei einem späteren Update oder Wechsel sofort nachvollziehbar, was wie angebunden ist und wo ein Fehler herkommt.

Was die Geräteanbindung kostet

Verlässliche Pauschalpreise gibt es nicht, dafür hängt zu viel von Gerätezahl, Bild- und Videovolumen und Standortstruktur ab. Die folgenden Werte sind Orientierung, keine Angebote, und decken die IT-Seite ab (Schnittstellen, Speicher, Backup, Absicherung), nicht die Medizingeräte selbst.

Kostenrahmen, Orientierungswerte
PraxisSetup einmaligPauschale monatlich
HNO-Einzelpraxis
GDT-Anbindung von Audiometrie und einer Endoskopie-Kamera, Bildablage im PVS, verschlüsseltes Backup
2.000 bis 4.500 Euroab 90 Euro
Praxis mit Videostroboskopie / mehrere Geräte
GDT plus DICOM-Bildarchiv, erweiterbarer Speicher für Full-HD-Videos, inkrementelles Offsite-Backup
5.000 bis 12.000 Euroab 180 Euro
HNO-MVZ / Mehrstandort
Standortübergreifendes Bildarchiv, zentrale Zuordnung, Rechte- und Protokollkonzept
individuellindividuell

Orientierungswerte. Die tatsächliche Pauschale berechnet ITCC nach Infrastrukturanalyse.

Für Praxen mit mehreren Standorten kommt die Frage der Vernetzung dazu: Wie greifen alle Standorte auf denselben Bild- und Videobestand zu, ohne dass große Dateien ständig durchs Netz kopiert werden? Das behandelt der Beitrag zur Vernetzung von Mehrstandort-Praxen. Wenn eine bestehende Anbindung das PVS ausbremst, hilft der Beitrag zu PVS-Performance-Problemen bei der Ursachensuche.

Datenschutz und Absicherung

Für die Absicherung gelten in der HNO-Praxis dieselben Grundregeln wie überall, nur mit sensiblen Daten und großen Videomengen. Audiometrie-, Endoskopie- und Videostroboskopie-Daten sind Gesundheitsdaten und damit besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. Jede Kopie, die das Haus verlässt, muss stark verschlüsselt sein, für Cloud-Speicher braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit EU-Serverstandort.

Konkret heißt das: Die Geräte gehören in ein sauber getrenntes Netzsegment, der Zugriff auf Bilder, Videos und Befunde wird auf Berechtigte begrenzt und protokolliert, und das Backup folgt der Regel drei Kopien, zwei Medien, eine außer Haus (3-2-1), verschlüsselt und regelmäßig auf Wiederherstellbarkeit getestet. Die Anforderungen an Datensicherung, Verschlüsselung und Zugriffsschutz ergeben sich zusätzlich aus der KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V.

Quelle: Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)Verordnung (EU) 2016/679, insbesondere Art. 9 (besondere Kategorien personenbezogener Daten) und Art. 28 (Auftragsverarbeitung).

Wie das Backup-Konzept konkret aussieht und wie ein Wiederherstellungstest abläuft, beschreibt der Beitrag zu den PVS-Backup-Strategien. Die datenschutzrechtlichen Grundpflichten der Praxis vertieft der Artikel zu den DSGVO-Pflichten der Arztpraxis. Die grundsätzliche Logik der Geräteanbindung an anderer Stelle zeigen die Beiträge zur Dialyse-Geräteanbindung und zur Frauenarztpraxis mit CTG, Sonografie und Mammografie, die dieselben Prinzipien für andere Gerätewelten durchspielen.

Wie ITCC bei der Geräteanbindung unterstützt

ITCC ist Ihre externe IT-Abteilung, kein Hersteller von Medizingeräten und keine medizinische Instanz. Was wir übernehmen, ist die Infrastruktur hinter Ihren Untersuchungen: Wir klären, welche Ihrer Geräte über GDT und welche über DICOM angebunden werden, richten die Schnittstellen ein und sorgen dafür, dass jeder Hörbefund, jedes Endoskopie-Bild und jeder Stroboskopie-Clip automatisch beim richtigen Patienten landet, ohne Abtippen und ohne USB-Sticks.

Dazu kommt die Absicherung: erweiterbarer Speicher für wachsende Video- und Bildmengen, verschlüsseltes Backup, das mit großen Beständen umgehen kann, Zugriffsrechte und Protokollierung für eine revisionssichere Ablage und die passenden Nachweise nach DSGVO und KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie. Wenn Sie ein Gerät neu anbinden, die Videostroboskopie sauber ins PVS holen oder eine bestehende Anbindung Probleme macht, schauen wir uns Ihre Geräte, Ihr PVS und Ihre Datenmengen an und sagen Ihnen ehrlich, welcher Weg für Ihre Praxis der richtige ist. Ein direktes Gespräch ist dabei schneller als jedes Ticket.

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