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IT für die Pneumologie-Praxis: Spirometrie, Bodyplethysmografie und Schlafdiagnostik per GDT ins PVS bringen

Wie Pneumologie-Praxen Spirometrie, Bodyplethysmografie und Schlafdiagnostik per GDT ohne Doppeldokumentation ans PVS anbinden. Standards, Fristen, Kosten.

Aktualisiert am 21.10.2026Lesezeit 15 Min.

Im Lungenfunktionsraum atmet ein Patient so kräftig er kann in das Mundstück, auf dem Bildschirm baut sich die Fluss-Volumen-Kurve auf. Nebenan sitzt jemand in der geschlossenen Messkabine der Bodyplethysmografie, und ein dritter gibt heute das Polygraphie-Gerät zurück, das er eine Nacht zu Hause getragen hat. Drei Gerätewelten, drei Datenarten, und am Ende landet erstaunlich viel davon von Hand in der Patientenakte: abgetippte Werte, über den USB-Stick kopierte Aufzeichnungen, ein Befund, der ausgedruckt und wieder eingescannt wird. Jeder dieser Handgriffe kostet Zeit und ist eine mögliche Fehlerquelle.

Genau hier entscheidet sich, ob die IT für die Pneumologie-Praxis funktioniert. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie Spirometrie, Bodyplethysmografie und Schlafdiagnostik so ans Praxisverwaltungssystem (PVS) anbinden, dass Werte, Kurven und nächtliche Aufzeichnungen ohne Medienbruch und ohne Doppeleingabe beim richtigen Patienten landen, welcher Standard dafür zuständig ist und welche pneumologischen Besonderheiten, Genehmigungen und Aufbewahrungsfristen Sie dabei im Blick behalten müssen.

Was die Geräteanbindung in der Pneumologie-Praxis leisten muss

Die Geräteanbindung muss drei Dinge sicherstellen: dass der Untersuchungsauftrag mit den Patientenstammdaten automatisch ans Gerät geht, dass der Befund automatisch zurück in die richtige Akte kommt, und dass nächtliche Schlafaufzeichnungen sauber und revisionssicher abgelegt werden. Wo das fehlt, entstehen Doppeldokumentation, Zuordnungsfehler und, bei der Lungenfunktion, falsch berechnete Sollwerte.

Diese Aufgaben hängen zusammen. Ein Gerät, das den Auftrag bekommt, aber den Befund nicht zurückspielt, spart nur die halbe Arbeit. Ein Befund, der zurückkommt, aber falsch zugeordnet wird, ist schlimmer als gar keine Anbindung, weil der Fehler unbemerkt bleibt. Und in der Pneumologie kommt eine Besonderheit dazu: Die Lungenfunktion ist nur beurteilbar, wenn Alter, Geschlecht, Größe und Gewicht stimmen, denn daraus werden die Sollwerte gerechnet. Der Rest dieses Beitrags geht die Ebenen der Reihe nach durch: die Gerätewelten, den Standard GDT, die Stammdatenfrage, den Sonderfall Schlafdiagnostik und die Fristen.

Warum das Thema in der Pneumologie besonders zählt

Die Pneumologie ist eine mess- und verlaufsintensive Fachrichtung: Fast jede chronische Atemwegserkrankung lebt von wiederholten Lungenfunktionen über Jahre, und jede dieser Messungen erzeugt Dokumentation, die sauber in die Akte muss. Das macht eine funktionierende Geräteanbindung zu einem echten Effizienzhebel, gerade weil dieselben Patienten immer wieder kommen.

Wie groß das Feld ist, zeigen die Zahlen. Nach dem Gesundheitsatlas Deutschland des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) waren im Jahr 2023 rund 3,23 Millionen Menschen in Deutschland von einer COPD betroffen, das entspricht etwa 6,7 Prozent der Bevölkerung. Nach Daten des Robert Koch-Instituts steigt die COPD-Häufigkeit mit dem Alter deutlich an, von rund 7,6 Prozent bei den 45- bis 64-Jährigen auf gut 10 Prozent bei Menschen ab 80 Jahren. Für die Pneumologie-Praxis bedeutet das viele Lungenfunktionskontrollen, viele Verlaufsbeurteilungen und viel Dokumentation, die ohne Doppelarbeit ins PVS fließen muss.

Quelle: WIdO (Wissenschaftliches Institut der AOK): Gesundheitsatlas COPD, rund 3,23 Millionen Betroffene in Deutschland im Jahr 2023Stand: 2026-10-19.

Quelle: Robert Koch-Institut (gbe.rki.de): COPD-Prävalenz ab 45 Jahre, Anstieg mit dem LebensalterStand: 2026-10-19.

Die Schlafmedizin macht das noch deutlicher. Eine im Lancet Respiratory Medicine veröffentlichte Analyse schätzt die Zahl der weltweit von obstruktiver Schlafapnoe Betroffenen auf rund 936 Millionen, ein Vielfaches früherer Schätzungen. Die Angaben für Deutschland schwanken je nach Definition und Quelle erheblich, einig sind sich die Fachleute aber in einem Punkt: Ein großer Teil der Betroffenen ist nicht diagnostiziert. Das trifft die Pneumologie direkt, denn die ambulante Schlafdiagnostik ist einer der wachsenden Bereiche der Fachrichtung.

Quelle: ResMed unter Verweis auf Benjafield et al., Lancet Respiratory Medicine 2019: weltweit rund 936 Millionen Menschen mit obstruktiver SchlafapnoeStand: 2026-10-19, globale Schätzung, nationale Angaben variieren.

Die drei Gerätewelten: Spirometrie, Bodyplethysmografie, Schlafdiagnostik

Spirometrie, Bodyplethysmografie und Schlafdiagnostik erzeugen unterschiedliche Daten, und das bestimmt, wie sie angebunden werden. Alle drei sind datenseitig aber verwandt: Es entstehen Kurven, Messwerte und Befunddokumente, bei der Schlafdiagnostik zusätzlich nächtliche Signalaufzeichnungen. Bildserien wie in der Radiologie fallen hier nicht an, was die Anbindung vergleichsweise unkompliziert macht.

Die Spirometrie misst, wie viel Luft ein Patient ein- und ausatmen kann und wie schnell. Es entstehen Fluss-Volumen- und Volumen-Zeit-Kurven sowie Kennwerte wie FEV1, die Vitalkapazität und der Tiffeneau-Index. Datenseitig ist das eine Kurve plus ein kompaktes Wertepaket, das sich hervorragend über GDT in die Akte übergeben lässt. Entscheidend ist, dass die Messung gegen die richtigen Sollwerte läuft, dazu gleich mehr.

Die Bodyplethysmografie (Ganzkörperplethysmografie) findet in einer geschlossenen Messkabine statt und liefert Größen, die die reine Spirometrie nicht erfassen kann: den Atemwegswiderstand, das Residualvolumen und die totale Lungenkapazität. Sie gilt als die genaueste Form der Lungenfunktionsprüfung. Datenseitig bleibt es bei Kurven, Werten und einem Befund, also einer GDT-freundlichen Kombination, nur mit mehr Parametern als bei der Spirometrie.

Die Schlafdiagnostik ist der datenintensivste Teil. Die ambulante Polygraphie zeichnet über eine Nacht mehrere Kanäle auf, etwa Atemfluss und Atempausen, Sauerstoffsättigung, Herzfrequenz, Schnarchgeräusche und Körperlage. Die Polysomnographie erfasst darüber hinaus weitere Signale und erzeugt entsprechend umfangreichere Datensätze. Die Auswertesoftware erstellt daraus einen Befund, der über GDT ins PVS zurückfließt, während die nächtlichen Rohaufzeichnungen zusätzlichen, planbaren Speicher brauchen.

GDT: der Standard, der den Medienbruch schließt

Der Standard, der Medizingeräte in Deutschland ans PVS koppelt, heißt GDT (Gerätedatentransfer). Er gehört zur xDT-Familie zusammen mit LDT für Labordaten und BDT für Behandlungsdaten und wird vom Qualitätsring Medizinische Software (QMS) in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gepflegt. Nahezu alle ambulanten Lungenfunktions- und Schlafdiagnostiksysteme sprechen GDT.

GDT arbeitet bidirektional. Vom PVS geht ein Auftragssatz mit den Patientenstammdaten ans Gerät, sodass die MFA am Spirometer oder an der Auswertesoftware nicht Name, Geburtsdatum und Körpermaße neu eintippt. Nach der Untersuchung schickt das Gerät einen Befundsatz zurück, der automatisch der richtigen Person und der richtigen Untersuchung zugeordnet wird. Der Austausch läuft über standardisierte Textdateien und macht die fehleranfällige Mehrfacheingabe überflüssig. Genau das ist die Abschaffung des Medienbruchs.

Der Standard wird aktiv weiterentwickelt. Seit März 2024 liegt GDT in der grundlegend überarbeiteten Version GDT 3.5 vor, frei verfügbar über die QMS-Website. Die neue Version bringt einen Objektkatalog mit sogenannten Informationsobjekten, eine Harmonisierung mit dem Laborstandard LDT und dokumentierte Best-Practice-Abläufe, was die Umsetzung für Softwarehersteller vereinfachen soll. Für die Praxis heißt das vor allem: GDT ist kein Auslaufmodell, sondern der etablierte und gepflegte Weg.

Quelle: QMS Qualitätsring Medizinische Software: GDT-Schnittstelle (Gerätedatentransfer, xDT-Familie)Stand: 2026-10-19, GDT 3.5 seit März 2024 verfügbar.

Quelle: BSI IT-Grundschutz-KompendiumBSI IT-Grundschutz: Bausteine für medizinische Geräte, Schnittstellen und Netzsegmentierung.

Der pneumologische Sonderfall: Stammdaten und Sollwerte

In der Pneumologie hängt die Aussagekraft einer Messung direkt an den Stammdaten. Spirometrie und Bodyplethysmografie vergleichen die gemessenen Werte immer mit Sollwerten, und diese Referenzwerte werden aus Alter, Geschlecht, Körpergröße und Gewicht berechnet. Stimmen diese Angaben nicht, verschiebt sich der gesamte Referenzbereich, und ein eigentlich unauffälliger Befund kann auffällig erscheinen oder umgekehrt.

Hier liegt der praktische Mehrwert der GDT-Anbindung, der über die reine Zeitersparnis hinausgeht. Wenn der Auftrag mit den gepflegten Stammdaten aus dem PVS automatisch ans Gerät geht, fußt die Sollwertberechnung auf denselben Daten wie die Akte. Niemand tippt die Körpergröße am Gerät neu ein, niemand vertippt sich um ein paar Zentimeter, und die Werte werden nicht gegen einen falschen Sollwert gemessen. In einem reinen Abtipp-Workflow ist genau das eine systematische, schwer zu entdeckende Fehlerquelle, weil der falsche Sollwert im fertigen Befund nicht mehr auffällt.

Für die IT heißt das: Die Richtung vom PVS zum Gerät ist in der Pneumologie mindestens so wichtig wie die Rückmeldung des Befunds. Beide Richtungen gehören eingerichtet und getestet, und die Stammdatenpflege im PVS ist Teil der Datenqualität, nicht nur eine Verwaltungsfrage. Eine Anbindung, die nur Befunde zurückholt, aber die Stammdaten nicht voranschickt, verschenkt den wichtigsten pneumologischen Vorteil.

Warum die Pneumologie meist kein DICOM braucht

Anders als bildgebende Fachrichtungen kommt die Pneumologie bei der Funktionsdiagnostik in der Regel ohne DICOM und PACS aus. Spirometrie, Bodyplethysmografie und Schlafdiagnostik erzeugen Kurven, Messwerte und Signalaufzeichnungen, aber keine Bildserien wie Röntgen, CT, MRT oder Ultraschall. Für diese Daten ist GDT der passende und ausreichende Weg, ein Bildarchiv wäre überdimensioniert.

Das ist ein wichtiger Unterschied zu Fachrichtungen wie der Kardiologie oder der Radiologie, wo neben GDT fast immer DICOM hinzukommt, um Bilder und Bewegtbilder zu transportieren und zu archivieren. In der Pneumologie bleibt die Funktionsdiagnostik datenseitig schlank, und das vereinfacht Anbindung, Speicher und Backup spürbar. Wer also hört, dass eine Geräteanbindung zwingend ein PACS brauche, sollte für die reine Lungenfunktion zurückfragen: Für Spirometrie und Bodyplethysmografie reicht GDT.

Zwei Fälle können das Bild ändern. Erstens, wenn in der Praxis eigene Bildgebung dazukommt, etwa ein Röntgen-Arbeitsplatz oder eine Thorax-Sonografie, dann wird ein DICOM-Weg für diese Geräte sinnvoll, während GDT die Funktionsdiagnostik weiter abdeckt. Zweitens die Schlafdiagnostik, die zwar keine Bilder, aber umfangreiche nächtliche Rohsignale erzeugt und deshalb eine eigene Speicherüberlegung verdient. Dazu der nächste Abschnitt.

Lungenfunktion (Spirometrie, Bodyplethysmografie)Schlafdiagnostik (Polygraphie, Polysomnographie)
Pro
  • GDT überträgt Auftrag mit Stammdaten und Befund mit sicherer Zuordnung
  • Korrekte Sollwerte durch automatische Stammdatenübergabe
  • Kompakte Daten: Kurven, Werte, Befunddokument
  • Kein DICOM oder Bildarchiv nötig
Pro
  • Befund fließt über GDT genauso sauber ins PVS zurück
  • Nächtliche Aufzeichnung bleibt beim richtigen Patienten
  • Grundlage für den Nachweis nach der Qualitätssicherungsvereinbarung
Contra
  • Stammdatenpflege im PVS muss stimmen, sonst falsche Sollwerte
  • Konfiguration je nach Geräte- und PVS-Version unterschiedlich
  • Bei Updates auf GDT-Versionskompatibilität achten
Contra
  • Genehmigungspflichtig nach § 135 Abs. 2 SGB V
  • Rohsignale brauchen zusätzlichen, planbaren Speicher
  • Polysomnographie erzeugt deutlich größere Datensätze als Polygraphie

Die Schlafdiagnostik als Speicher- und Genehmigungsfall

Die Schlafdiagnostik ist der aufwendigste Teil, aus zwei Gründen. Erstens ist sie genehmigungspflichtig: Die Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen ist in der Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V geregelt, und sowohl die kardiorespiratorische Polygraphie als auch die Polysomnographie setzen eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung samt fachlicher Voraussetzungen voraus. Zweitens erzeugt sie nächtliche Aufzeichnungen, die sich über die Jahre zu einem relevanten Datenbestand summieren.

Der Genehmigungsteil ist zunächst eine ärztlich-fachliche Frage, hat aber eine klare IT-Seite. Wer schlafmedizinische Leistungen erbringt, muss die Aufzeichnungen und Befunde vollständig, zugeordnet und über die Aufbewahrungsfrist nachvollziehbar dokumentieren. Eine saubere GDT-Anbindung und eine revisionssichere Ablage sind damit nicht nur Komfort, sondern unterstützen genau den Nachweis, den die Qualitätssicherung verlangt.

Quelle: KBV: Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen (Polygraphie, Polysomnographie)Stand: 2026-10-19.

Der Speicherteil ist leicht zu unterschätzen. Ein Spirometrie-Befund ist ein paar Kilobyte, eine nächtliche Polygraphie-Aufzeichnung über mehrere Kanäle ist ein Vielfaches davon, und eine vollständige Polysomnographie liegt noch einmal deutlich darüber. Bei regelmäßigem Schlafdiagnostik-Betrieb entsteht daraus über zehn Jahre ein Bestand, der auf einer PVS-Datenbank nichts zu suchen hat, weil er sie ausbremst. Deshalb gehören diese Aufzeichnungen auf einen eigenen, erweiterbaren Speicher, dessen Füllstand überwacht wird, damit er nicht im laufenden Betrieb volläuft.

Aufbewahrung: welche Frist für welche Aufzeichnung

Für Lungenfunktions- und Schlafbefunde gilt die allgemeine Aufbewahrungspflicht der Patientenakte, und die ist bei der IT-Planung entscheidend. Spirometrie- und Bodyplethysmografie-Befunde, Polygraphie- und Polysomnographie-Aufzeichnungen sind Teil der Behandlungsdokumentation und müssen entsprechend lange verfügbar bleiben. Anders als in der Röntgendiagnostik greift hier kein Strahlenschutzrecht, die Lungenfunktion und die Schlafdiagnostik arbeiten ohne ionisierende Strahlung.

Konkret: Nach § 630f BGB ist die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht andere Vorschriften längere Fristen vorsehen. Bei Minderjährigen beginnt die Frist praktisch erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit, sodass die Unterlagen deutlich länger vorzuhalten sind. Weil zivilrechtliche Schadensersatzansprüche erst nach bis zu 30 Jahren verjähren, empfehlen Ärztekammern im Zweifel eine längere Aufbewahrung wichtiger Aufzeichnungen.

Für die IT heißt das: Die Befund- und Signalablage muss unveränderbar, lesbar und dem richtigen Patienten zugeordnet über sehr lange Zeiträume verfügbar bleiben. Das betrifft das kleine Spirometrie-PDF genauso wie den umfangreichen Polysomnographie-Datensatz, nur dass Letzterer die Speicher- und Backup-Planung stärker fordert. Ein Geräte- oder PVS-Wechsel darf diese Kette nicht reißen.

Quelle: § 630f BGB (Dokumentation der Behandlung, Aufbewahrung der Patientenakte für zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung)Stand: 2026-10-19.

Quelle: KBV IT-Sicherheitsrichtlinie (§390 SGB V, ehemals §75b)KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V: Anforderungen an Datensicherung, Verschlüsselung und Zugriffsschutz in der Praxis.

In sechs Schritten ohne Medienbruch ins PVS

Der Weg vom Gerät in die revisionssichere Akte lässt sich in klare Schritte gliedern. Entscheidend ist, dass die Struktur vor der ersten Untersuchung steht und nicht nachträglich improvisiert wird. Diese Schritte sind das Grundgerüst, das ITCC gemeinsam mit der Praxis einrichtet, unabhängig davon, ob ein oder mehrere Geräte anzubinden sind.

  1. Geräte, Formate und Schnittstellen erfassen
    Zuerst wird festgehalten, welche Geräte im Einsatz sind (Spirometer, Bodyplethysmograf, Polygraphie- und gegebenenfalls Polysomnographie-System) und in welchen Formaten und über welche Schnittstellen sie liefern. In der Pneumologie reicht dafür meist GDT, ein DICOM-Bildarchiv ist in der Regel nicht nötig.
  2. GDT-Anbindung bidirektional einrichten und testen
    Die GDT-Kopplung wird so konfiguriert, dass der Auftrag mit den Stammdaten automatisch ans Gerät geht und der Befund automatisch in die richtige Akte zurückkommt. Gerade bei der Lungenfunktion wird beide Richtungen getestet, damit die Sollwerte auf den korrekten Stammdaten fußen. Erst nach einem erfolgreichen Testlauf mit Echtdaten gilt die Anbindung als abgenommen.
  3. Stammdatenqualität im PVS sichern
    Weil die Lungenfunktion ohne korrekte Größe, Gewicht, Alter und Geschlecht nicht sinnvoll beurteilbar ist, wird die Stammdatenpflege als fester Teil des Ablaufs definiert. So wird aus der automatischen Übergabe kein Transport fehlerhafter Werte.
  4. Speicher für die Schlafdiagnostik planen
    Die nächtlichen Aufzeichnungen aus Polygraphie und Polysomnographie kommen auf einen eigenen, erweiterbaren Speicher, getrennt von der PVS-Datenbank. Der Füllstand wird überwacht, damit rechtzeitig erweitert wird, statt dass der Speicher im Betrieb volläuft und die Praxis ausbremst.
  5. Aufbewahrung und Fristen technisch abbilden
    Die Ablage wird so eingerichtet, dass die Frist der Patientenakte nach § 630f BGB technisch sicher eingehalten wird, unveränderbar und protokolliert. Bei minderjährigen Patienten wird die längere Vorhaltung berücksichtigt, damit die Ablage einer Prüfung standhält.
  6. Im Systempass dokumentieren
    Geräte, Schnittstellenversionen, Speicherorte und Aufbewahrungsregeln werden im Systempass der Praxis festgehalten. Damit ist bei einem späteren Update oder Wechsel sofort nachvollziehbar, was wie angebunden ist und wo ein Fehler herkommt.

Was die Geräteanbindung kostet

Verlässliche Pauschalpreise gibt es nicht, dafür hängt zu viel von Gerätezahl, Datenvolumen und Standortstruktur ab. Die folgenden Werte sind Orientierung, keine Angebote, und decken die IT-Seite ab (Schnittstellen, Speicher, Backup, Absicherung), nicht die Medizingeräte selbst.

Kostenrahmen, Orientierungswerte
PraxisSetup einmaligPauschale monatlich
Pneumologische Einzelpraxis
GDT-Anbindung von Spirometrie und Bodyplethysmografie, saubere Befundablage im PVS, verschlüsseltes Backup
1.800 bis 4.000 Euroab 90 Euro
Praxis mit Schlafdiagnostik
GDT plus erweiterbarer Speicher für Polygraphie- und Polysomnographie-Aufzeichnungen, inkrementelles Offsite-Backup, Monitoring der Vollständigkeit
4.000 bis 9.000 Euroab 160 Euro
Pneumologisches MVZ / Mehrstandort
Standortübergreifender Zugriff, zentrale Zuordnung, Rechte- und Protokollkonzept
individuellindividuell

Orientierungswerte. Die tatsächliche Pauschale berechnet ITCC nach Infrastrukturanalyse.

Für Praxen mit mehreren Standorten kommt die Frage der Vernetzung dazu: Wie greifen alle Standorte auf dieselben Befunde und Aufzeichnungen zu, ohne dass große Dateien ständig durchs Netz kopiert werden? Das behandelt der Beitrag zur Vernetzung von Mehrstandort-Praxen. Wenn eine bestehende Anbindung das PVS ausbremst, hilft der Beitrag zu PVS-Performance-Problemen bei der Ursachensuche.

Datenschutz und Absicherung

Für die Absicherung gelten in der Pneumologie-Praxis dieselben Grundregeln wie überall, nur mit sensiblen Daten und, bei der Schlafdiagnostik, wachsenden Datenmengen. Lungenfunktions- und Schlafaufzeichnungen sind Gesundheitsdaten und damit besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. Jede Kopie, die das Haus verlässt, muss stark verschlüsselt sein, für Cloud-Speicher braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit EU-Serverstandort.

Konkret heißt das: Die Geräte gehören in ein sauber getrenntes Netzsegment, der Zugriff auf Befunde und Aufzeichnungen wird auf Berechtigte begrenzt und protokolliert, und das Backup folgt der Regel drei Kopien, zwei Medien, eine außer Haus (3-2-1), verschlüsselt und regelmäßig auf Wiederherstellbarkeit getestet. Die Anforderungen an Datensicherung, Verschlüsselung und Zugriffsschutz ergeben sich zusätzlich aus der KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V.

Quelle: Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)Verordnung (EU) 2016/679, insbesondere Art. 9 (besondere Kategorien personenbezogener Daten) und Art. 28 (Auftragsverarbeitung).

Wie das Backup-Konzept konkret aussieht und wie ein Wiederherstellungstest abläuft, beschreibt der Beitrag zu den PVS-Backup-Strategien. Die datenschutzrechtlichen Grundpflichten der Praxis vertieft der Artikel zu den DSGVO-Pflichten der Arztpraxis. Die grundsätzliche Logik der Geräteanbindung an anderer Stelle zeigen die Beiträge zur Dialyse-Geräteanbindung und zur IT für die Kardiologie-Praxis, die dieselben Prinzipien für andere Gerätewelten durchspielen. Welche Pflichten konkret aus der KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie folgen, erklärt der Beitrag zu § 75b SGB V in der Praxis.

Wie ITCC bei der Geräteanbindung unterstützt

ITCC ist Ihre externe IT-Abteilung, kein Hersteller von Medizingeräten und keine medizinische Instanz. Was wir übernehmen, ist die Infrastruktur hinter Ihren Untersuchungen: Wir richten die GDT-Schnittstellen für Spirometrie, Bodyplethysmografie und Schlafdiagnostik ein, sorgen dafür, dass die Stammdaten korrekt ans Gerät gehen und jeder Befund automatisch beim richtigen Patienten landet, ohne Abtippen und ohne USB-Sticks.

Dazu kommt die Absicherung: erweiterbarer Speicher für die wachsenden Aufzeichnungen aus der Schlafdiagnostik, verschlüsseltes Backup, das mit großen Beständen umgeht, Zugriffsrechte und Protokollierung für eine revisionssichere Ablage und die passenden Nachweise nach DSGVO und KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie. Wenn Sie ein Gerät neu anbinden, die Schlafdiagnostik sauber ins PVS holen oder eine bestehende Anbindung Probleme macht, schauen wir uns Ihre Geräte, Ihr PVS und Ihre Datenmengen an und sagen Ihnen ehrlich, welcher Weg für Ihre Praxis der richtige ist. Ein direktes Gespräch ist dabei schneller als jedes Ticket.

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