TI und Konnektor

NFDM und elektronischer Medikationsplan in der Arztpraxis: Notfalldaten und eMP auf der eGK richtig verwalten

Wie Arztpraxen Notfalldatensatz und elektronischen Medikationsplan auf der eGK anlegen, aktualisieren und mit dem eHBA signieren. GOP und Ausblick 2026.

Aktualisiert am 05.08.2026Lesezeit 10 Min.

Auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) lassen sich zwei medizinisch wertvolle Datensätze speichern, die im Ernstfall Zeit und im Alltag Doppelarbeit sparen: der Notfalldatensatz und der elektronische Medikationsplan. Dieser Artikel erklärt, was hinter NFDM und eMP steckt, wie Sie beides aus dem PVS heraus anlegen und aktualisieren, warum der Notfalldatensatz den eHBA braucht und was sich 2026 bei Abrechnung und Speicherort ändert.

Was NFDM und eMP sind und wo der Unterschied liegt

NFDM und eMP sind zwei getrennte Anwendungen der Telematikinfrastruktur, die Daten direkt auf der eGK ablegen. Das Notfalldatenmanagement (NFDM) speichert einen Notfalldatensatz mit den im Ernstfall wichtigen Informationen. Der elektronische Medikationsplan (eMP) bildet die vollständige, aktuelle Medikation strukturiert ab. Beide gehören zusammen, sind aber technisch und rechtlich verschieden.

Der Notfalldatensatz (NFD) ist eine Zusammenfassung notfallrelevanter medizinischer Informationen: chronische Erkrankungen, Dauermedikation, Allergien und Unverträglichkeiten, medizinische Hinweise sowie Kontaktdaten behandelnder Ärzte. Ergänzend gibt es den Datensatz persönliche Erklärungen (DPE), der Hinweise auf Organspendeausweis, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht speichert. Die Dokumente selbst liegen nicht auf der Karte, nur der Verweis darauf.

Der eMP ist die digitale Weiterentwicklung des papierbasierten bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Er zeigt strukturiert, welche Medikamente ein Patient aktuell einnimmt, inklusive Dosierung, Einnahmehinweisen und Grund der Verordnung. Anders als die rein chronologische elektronische Medikationsliste (eML), die sich automatisch aus eRezept-Daten füllt, zeigt der eMP den gepflegten Ist-Stand.

Quelle: gematik Fachportalgematik: Notfalldatenmanagement (NFDM), Inhalte von Notfalldatensatz (NFD) und Datensatz persönliche Erklärungen (DPE).

Was Sie für NFDM und eMP brauchen

Für beide Anwendungen brauchen Sie eine funktionierende TI-Anbindung, ein E-Health-Kartenterminal, den Praxisausweis (SMC-B) und ein PVS mit dem passenden, gematik-zugelassenen Modul. Für den Notfalldatensatz kommt der aktivierte elektronische Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation dazu, weil dieser signiert werden muss. Fehlt der eHBA, geht kein gültiger NFD auf die Karte.

Im Einzelnen:

  • TI-Anschluss. Konnektor oder Nachfolgelösung. Ohne abgesicherte TI-Verbindung lässt sich weder lesen noch schreiben.
  • E-Health-Kartenterminal. Es liest die eGK des Patienten sowie SMC-B und eHBA ein. Die eGK muss beim Schreiben und Aktualisieren im Terminal stecken.
  • SMC-B (Praxisausweis). Authentifiziert die Praxis an der TI. Läuft die SMC-B ab, brechen NFDM und eMP weg.
  • eHBA G2. Für die Signatur des Notfalldatensatzes zwingend. Beantragt wird er bei Ihrer zuständigen Ärztekammer, die Vorlaufzeit beträgt oft mehrere Wochen.
  • PVS-Modul. Ihr Praxisverwaltungssystem braucht die zugelassenen NFDM- und eMP-Komponenten. Diese liefern die PVS-Hersteller als Update.

Notfalldatensatz anlegen und aktualisieren: Schritt für Schritt

Das Anlegen läuft immer aus dem PVS heraus mit gesteckter eGK und Einwilligung des Patienten. Sie erfassen die notfallrelevanten Daten, signieren den Datensatz mit dem eHBA und schreiben ihn auf die Karte. Aktualisieren funktioniert genauso, nur dass Sie einen bestehenden Datensatz überschreiben. Der Ablauf in der Praxis:

  1. Medizinische Notwendigkeit prüfen und Patient informieren
    Klären, ob ein Notfalldatensatz sinnvoll ist, etwa bei Dauermedikation, relevanten Allergien oder chronischen Erkrankungen. Den Patienten über Zweck und Inhalt aufklären und die Zustimmung einholen. Ohne Einwilligung darf kein NFD angelegt werden.
  2. eGK und Karten stecken
    Die eGK des Patienten ins Kartenterminal einlegen. SMC-B und eHBA müssen ebenfalls verfügbar und aktiv sein. Erst dann kann das PVS auf die Karte schreiben.
  3. Notfalldaten im PVS erfassen
    Diagnosen, Dauermedikation, Allergien und Unverträglichkeiten, medizinische Hinweise sowie Kontaktdaten im NFDM-Modul strukturiert eingeben. Vorhandene Daten aus der Patientenakte lassen sich in vielen PVS übernehmen.
  4. Datensatz mit dem eHBA signieren
    Den fertigen Notfalldatensatz mit dem eHBA qualifiziert signieren. Über die Komfortsignatur müssen Sie dafür nicht bei jedem Datensatz erneut die PIN eingeben.
  5. Auf die eGK schreiben und Kopie ablegen
    Den signierten Datensatz auf die eGK schreiben. Eine Kopie bleibt in der Regel im PVS. Bei Änderungen später den Datensatz aktualisieren, nicht doppelt anlegen.

Für das Aktualisieren gilt derselbe Ablauf, allerdings mit gestecktem Kartenterminal und der bestehenden eGK. Wichtig für die Abrechnung: Seit 2026 rechnen Sie die Aktualisierung selbst ab, dazu unten mehr.

Die Signatur: warum der Notfalldatensatz den eHBA braucht

Der Notfalldatensatz muss mit dem eHBA elektronisch signiert werden. Grund ist die Verlässlichkeit im Ernstfall: Wer im Notfall auf die Daten zugreift, muss sich darauf verlassen können, dass sie von einer identifizierbaren Ärztin oder einem Arzt stammen und nicht verändert wurden. Der Praxisausweis SMC-B reicht dafür nicht, er authentifiziert nur die Praxis.

Die Signatur ist der Grund, warum der eHBA beim NFDM nicht optional ist. Im Alltag wäre es unpraktikabel, jeden Datensatz einzeln per PIN zu signieren. Dafür gibt es die Komfortsignatur: Sie geben die PIN einmal ein und signieren danach über eine konfigurierte Zeitspanne mehrere Vorgänge, ohne die Karte erneut freizuschalten. Die Sitzung ist an den eHBA gebunden und endet, wenn die Karte gezogen wird oder die Zeit abläuft.

Quelle: gematik Fachportalgematik: Zum Anlegen und elektronischen Signieren des Notfalldatensatzes ist ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) erforderlich.

Der elektronische Medikationsplan im Praxisalltag

Der eMP wird ebenfalls aus dem PVS heraus auf die eGK geschrieben, mit gesteckter Karte und nach Einwilligung des Patienten. Beim Anlegen prüfen Sie die medizinische Notwendigkeit, erfassen die aktuelle Medikation strukturiert und speichern den Plan auf der Karte. Zum Aktualisieren wird die eGK gesteckt, bei PIN-Schutz gibt der Patient seine PIN ein, dann überschreiben Sie den Plan.

Der große Nutzen liegt in der Arzneimitteltherapiesicherheit: Jede Praxis und jede Apotheke, die den Patienten behandelt, sieht denselben aktuellen Stand samt Dosierung und Einnahmehinweisen. Das reduziert Wechselwirkungen und Doppelverordnungen. Der eMP kann eine große Zahl an Wirkstoffen samt Historie aufnehmen, deutlich mehr, als ein Papierplan sinnvoll abbildet.

Vergütung: GOP und Beträge

Das Anlegen und Aktualisieren des Notfalldatensatzes wird über den EBM vergütet, die Nutzung des NFDM selbst ist kostenfrei. Für das Anlegen rechnen Sie die GOP 01640 ab (80 Punkte, rund 10,19 Euro), für die Aktualisierung seit dem 1. Januar 2026 die GOP 01643 (39 Punkte, rund 4,97 Euro). Das Löschen ist über die GOP 01642 abgebildet.

Die wichtigste Änderung 2026: Bislang hat die Kassenärztliche Vereinigung die Aktualisierung über die GOP 01641 automatisch zugesetzt. Diese automatische Zusetzung entfällt. Praxen müssen die Aktualisierung des Notfalldatensatzes seit dem 1. Januar 2026 selbst über die GOP 01643 abrechnen. Wer das übersieht, verschenkt Honorar.

Quelle: KV Hessen: NFDM abrechnen (GOP 01640, 01642, 01643, Wegfall 01641 zum 1.1.2026)Beträge auf Basis des Orientierungspunktwerts 2026.

Der elektronische Medikationsplan wird gesondert vergütet, extrabudgetär und im Wesentlichen wie der bisherige bundeseinheitliche Medikationsplan. Fachärzte erhalten je nach Verordnungshäufigkeit Zuschläge zur Grund- beziehungsweise Versichertenpauschale in der Größenordnung von etwa zwei bis neun Punkten. Die genaue Systematik hängt von Fachgruppe und Verordnungsvolumen ab.

Quelle: KBV PraxisInfo: Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Ausblick: der eMP wandert 2026 von der eGK in die ePA

Der wichtigste Planungspunkt für 2026: Der elektronische Medikationsplan verlässt die eGK. Im Zuge des Ausbaus der elektronischen Patientenakte (ePA für alle) wandert der digital gestützte Medikationsprozess mit dem eMP in die ePA. Die Pilotierung beginnt im Juli 2026, der bundesweite Start ist für Oktober 2026 geplant. Danach soll der Medikationsplan nicht mehr auf der Karte liegen.

Das ändert die Logik grundlegend: Statt Daten auf einer physischen Karte zu speichern, die der Patient dabeihaben muss, liegt der Plan zentral in der ePA und ist unabhängig von der eGK abrufbar. Für die Praxis heißt das mittelfristig weniger Kartenhandling, aber neue Abläufe im PVS. Der Notfalldatensatz bleibt nach heutigem Stand zunächst auf der eGK.

eMP auf der eGK (heutiger Stand)eMP in der ePA (ab 2026)
Pro
  • Etabliert, im PVS vorhanden
  • Funktioniert ohne ePA-Nutzung des Patienten
  • Patient hat die Daten physisch bei sich
Pro
  • Zentral abrufbar, unabhängig von der eGK
  • Teil des digital gestützten Medikationsprozesses
  • Bessere Verknüpfung mit eRezept und eML
Contra
  • Karte muss gesteckt sein, sonst kein Zugriff
  • Begrenzter Speicher auf der Karte
  • Wird 2026 schrittweise abgelöst
Contra
  • Neue PVS-Abläufe nötig
  • Rollout startet erst, Pilot ab Juli 2026
  • Abhängig von der ePA-Nutzung

Quelle: Deutsches Ärzteblatt: ePA-Funktionen werden schrittweise ausgerollt (eMP-Umstellung 2026)

Häufige Stolperfallen bei NFDM und eMP

Die meisten Probleme bei NFDM und eMP sind dieselben wie bei allen kartengebundenen TI-Anwendungen: eine abgelaufene Karte, eine fehlende Einwilligung oder ein PVS, das nach einem TI-Update nicht mitgezogen wurde. Drei Ursachen erklären den Großteil der Fälle.

Abgelaufener eHBA oder SMC-B. Läuft der eHBA ab, ist keine Signatur des Notfalldatensatzes mehr möglich. Läuft die SMC-B ab, bricht der TI-Zugriff insgesamt weg. Beide Ablaufdaten gehören in eine Wiedervorlage, damit die Ersatzkarte rechtzeitig da ist.

eGK nicht gesteckt oder PIN fehlt. NFDM und eMP schreiben auf die Karte des Patienten. Ohne gesteckte eGK und, beim eMP, ohne die eventuell nötige Patienten-PIN läuft nichts. Das lässt sich nicht nachträglich ohne den Patienten erledigen.

PVS nach TI-Update nicht aktuell. Nach Updates der TI oder des Konnektors brauchen manche PVS-Versionen ein eigenes Update. Fehlt es, scheitert das Schreiben mit einer oft wenig aussagekräftigen Meldung.

Wenn NFDM, eMP, eAU und eRezept gleichzeitig klemmen, liegt es fast immer am Konnektor und nicht am einzelnen Modul. Die systematische Soforthilfe dafür steht im Beitrag TI-Konnektor offline: Sofortmaßnahmen. Wiederholte Störungen sind zudem nach der KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V dokumentationswürdig. Wer KIM und die kartengebundenen Dienste sauber aufsetzen will, findet die Grundlagen im Beitrag zur KIM-Einrichtung in der Arztpraxis.

Wie ITCC bei NFDM und eMP unterstützt

ITCC ist die externe IT-Abteilung für medizinische Einrichtungen in der Pfalz, der Region Rhein-Neckar und Rhein-Main. Beim NFDM und eMP übernehmen wir die technischen Teile, die im Praxisalltag gern hängen bleiben: die saubere Aktivierung der PVS-Module, die Einrichtung von eHBA und Komfortsignatur und die Kontrolle, dass Schreibzugriffe auf die eGK zuverlässig funktionieren.

Im laufenden Betrieb behalten wir die Ablaufdaten von eHBA und SMC-B im Blick, überwachen Konnektor und Kartenterminals und greifen ein, bevor ein abgelaufenes Zertifikat das Signieren stoppt. Und weil der eMP 2026 in die ePA wandert, ordnen wir Ihnen ein, was der Umstieg für Ihr PVS und Ihre Abläufe konkret bedeutet, ohne Panik und ohne überstürzte Käufe.

Wenn Sie NFDM und eMP sauber einführen oder einen stockenden Kartenzugriff endlich stabil bekommen wollen, sprechen Sie uns an. Wir schauen uns Ihre TI-Anbindung an und sagen Ihnen ehrlich, was zu tun ist.

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