Was VSDM 2.0 konkret ändert
Mit VSDM 2.0 liest Ihre Praxis die Versichertenstammdaten nicht mehr von der elektronischen Gesundheitskarte, sondern ruft sie über das Primärsystem direkt beim Fachdienst der Krankenkasse ab. Das ständige Aktualisieren der eGK entfällt, der Datenstand ist immer aktuell, und der Prüfungsnachweis auf der Karte wird durch eine Prüfziffer des Fachdienstes ersetzt.
Das klingt nach einer Kleinigkeit, ist aber ein Architekturwechsel. VSDM 1.0 hat die Stammdaten auf dem Chip der eGK gespeichert und beim Stecken abgeglichen. Änderten sich Daten (neue Anschrift, Kassenwechsel, Zuzahlungsstatus), musste die Karte aktualisiert werden, oft erst beim nächsten Praxisbesuch. VSDM 2.0 dreht das um: Die Karte wird zum Schlüssel, die Daten liegen bei der Kasse. VSDM 2.0 ist zugleich die erste TI-2.0-Anwendung mit Zero-Trust-Architektur und kommt perspektivisch weitgehend ohne den klassischen Konnektor aus.
Quelle: gematik Fachportalgematik Fachportal: Versichertenstammdaten-Management (VSDM 1.0 und VSDM 2.0).
Wie der Stammdatenabgleich ohne gesteckte eGK abläuft
Der neue Ablauf verschiebt die Arbeit von der Karte in die Kassen-Fachdienste. Die Patientin identifiziert sich, das Primärsystem holt die aktuellen Stammdaten und eine Prüfziffer beim Fachdienst der Kasse, getrennt davon entsteht der Anwesenheitsnachweis. Für die Praxis bleibt der sichtbare Handgriff am Tresen ähnlich, die Technik dahinter ist aber neu.
- Identifikation der PatientinAm Empfang durch Einlesen der eGK am Kartenterminal oder, in dafür vorgesehenen Szenarien, über die GesundheitsID auf dem Smartphone. Die eGK dient dabei als Schlüssel, nicht mehr als Datenspeicher.
- Abruf beim Kassen-FachdienstDas Primärsystem (PVS) ruft die aktuellen Versichertenstammdaten direkt beim VSDM-Fachdienst der jeweiligen Krankenkasse ab. Ein Aktualisieren der Karte ist nicht mehr nötig.
- Prüfziffer statt Karten-PrüfungsnachweisDer Fachdienst stellt eine Prüfziffer aus, die den bisherigen Prüfungsnachweis auf der eGK ersetzt. Das PVS verarbeitet sie im Hintergrund und dokumentiert die Leistungspflicht.
- Anwesenheitsnachweis (PoPP) getrennt erzeugenDass die Patientin real vor Ort ist, belegt ein eigener Dienst (Proof of Patient Presence). Dieser Nachweis entsteht in der Übergangsphase weiterhin durch das physische Einlesen der eGK, künftig auch kartenlos über die GesundheitsID.
Wichtig für das Verständnis: VSDM 2.0 beantwortet die Frage „woher kommen die Daten", PoPP beantwortet die Frage „ist die Person wirklich da". Das sind zwei getrennte Dienste, die ineinandergreifen.
eGK, GesundheitsID und PoPP: was am Empfang wirklich passiert
Ehrlich eingeordnet: Stand 2026-08-10 wird die eGK am Empfang in aller Regel weiter gesteckt. Der Grund ist nicht der Stammdatenabruf, sondern der Anwesenheitsnachweis über PoPP, der aktuell aus dem physischen Einlesen der Karte entsteht. Der vollständig kartenlose Weg über die GesundheitsID kommt zusätzlich, vor allem für Situationen außerhalb des Tresens.
Genau hier entstehen die meisten Missverständnisse. „Ohne gesteckte eGK" ist das Zielbild von TI 2.0, nicht der Zustand, der über Nacht eintritt. Sinnvoll ist es, die drei Bausteine sauber auseinanderzuhalten:
- eGK (physisch): dient künftig als Schlüssel und liefert den Anwesenheitsnachweis. Sie speichert die Stammdaten nicht mehr, die kommen von der Kasse.
- GesundheitsID: die digitale Identität auf dem Smartphone. Sie ermöglicht den kartenlosen Abruf in dafür vorgesehenen Szenarien, etwa bei Aufnahme- oder Behandlungssituationen außerhalb des Empfangstresens.
- PoPP (Proof of Patient Presence): der Nachweis, dass die Person zum Zeitpunkt des Zugriffs in der konkreten Versorgungssituation anwesend war.
| VSDM 1.0 (bisher) | VSDM 2.0 (neu) |
|---|---|
Pro
| Pro
|
Contra
| Contra
|
Quelle: gematik Fachportalgematik: Proof of Patient Presence (PoPP), technisches Konzept im Fachportal.
Die Fristen: Was ab 2026 gilt (Stand 2026-08-10)
Rechtlich und praktisch klaffen die Termine auseinander, und genau das sorgt in Praxen für Unsicherheit. Rechtlich ist der elektronische Abruf der Stammdaten nach §291b Abs. 2 SGB V zum 1.1.2026 vorgesehen, mit einer Übergangsfrist bis zum 31.3.2026, in der VSDM 1.0 parallel weiterlaufen darf. Der reale technische Rollout startet aber später und gestaffelt.
Konkret bedeutet das:
- 1.1.2026: Vorgesehener Start des elektronischen Abrufs der Leistungspflicht über die VSDM-Fachdienste der Kassen (§291b Abs. 2 S. 3 SGB V).
- Bis 31.3.2026: Übergangsfrist. Die Prüfung der Leistungspflicht ist bis dahin weiterhin mit VSDM 1.0 zulässig, beide Verfahren laufen parallel (§291b Abs. 2 S. 4 SGB V).
- 1.9.2026: Start der gestaffelten Pilotierung mit zunächst einer großen Krankenkasse und einzelnen Primärsystemen. Danach kommen schrittweise weitere Kassen und PVS-Hersteller hinzu.
Quelle: § 291b SGB V, gesetze-im-internet.deElektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis, Fristen zum elektronischen Abruf.
Was Ihre Praxis jetzt technisch vorbereiten sollte
Die gute Nachricht: Sie müssen nichts überstürzen. Die drei Dinge, die jetzt zählen, sind ohnehin Grundhygiene für jede TI-Anbindung, und genau die entscheidet später, ob die Umstellung geräuschlos läuft oder in der Sprechstunde hängt.
- PVS-Update-Fähigkeit sichernKlären Sie mit Ihrem PVS-Hersteller, ab welcher Version VSDM 2.0 unterstützt wird und ob Ihr System die Updates automatisch bekommt. Ein PVS, das drei Versionen zurückhängt, wird beim Rollout zum Nadelöhr.
- TI-Zugang und SMC-B aktuell haltenKonnektor beziehungsweise TI-Gateway und die SMC-B-Karte müssen aktuell und gültig sein. Prüfen Sie die Ablaufdaten der Karten, denn eine abgelaufene SMC-B legt jeden TI-Dienst still, VSDM 1.0 wie 2.0.
- GesundheitsID-Szenarien einordnenÜberlegen Sie, ob Sie Aufnahme- oder Behandlungssituationen außerhalb des Empfangstresens haben (Hausbesuch, mobile Versorgung, MVZ mit mehreren Anmeldepunkten). Dort bringt der kartenlose Abruf später den größten Nutzen.
- Team frühzeitig briefenErklären Sie dem Empfangsteam vorab, dass sich die Datenherkunft ändert, der Handgriff am Tresen aber zunächst ähnlich bleibt. Ein 15-Minuten-Briefing verhindert Rückfragen und Hektik, sobald der Pilot Ihre Kassen erreicht.
Wenn Ihre TI-Anbindung heute stabil läuft, Karten und Zertifikate überwacht werden und Ihr PVS regelmäßig gepatcht wird, sind Sie für VSDM 2.0 gut aufgestellt. Die Umstellung ist dann eine Konfigurations- und Update-Frage, kein Projekt. Wackelt heute schon die Basis (alte PVS-Version, unklare Kartenlaufzeiten, instabiler Konnektor), dann sollten Sie das vor dem Rollout in Ordnung bringen, nicht während dessen.
Verwandte Themen, die beim Rollout mit hineinspielen: die grundsätzliche Entscheidung zwischen TI-Anbindung per Cloud oder lokal, das Verhalten bei einem Konnektor-Ausfall in der laufenden Sprechstunde und die bekannten Stolperfallen bei eAU und eRezept, die dieselben TI-Bausteine nutzen.
Wenn Sie das nicht selbst im Blick behalten wollen
VSDM 2.0 ist kein Umbau, den eine Praxis an einem Nachmittag stemmt, aber es ist auch kein Grund zur Nervosität. Der Aufwand steckt im Vorher: PVS aktuell, TI-Zugang sauber, Karten überwacht, Team informiert. Genau das ist die Arbeit, die im Tagesgeschäft gern liegen bleibt, bis der Rollout vor der Tür steht.
ITCC betreut medizinische Einrichtungen in der Pfalz, im Rhein-Neckar-Raum und im Rhein-Main-Gebiet als externe IT-Abteilung. Wir behalten die gematik-Roadmap, die PVS-Versionsstände und die Karten-Ablaufdaten im Blick, koordinieren Updates mit Ihrem PVS-Hersteller und briefen Ihr Empfangsteam, bevor die Umstellung kommt. Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Praxis für VSDM 2.0 vorbereitet ist, sprechen Sie uns an. Ein kurzer Blick auf PVS, TI-Zugang und Kartenlaufzeiten reicht für eine belastbare Einschätzung.
Häufige Fragen
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